PRAXIS-VERSICHERUNGEN
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ERTRAGSAUSFALLVERSICHERUNG
Auch Ärzte können länger krank werden, wer zahlt dann?
Die meisten Ärzte besitzen eine Krankentagegeldabsicherung, jedoch ist die Höhe des Krankentagegeldes ist gesetzlich begrenzt.
Es kann maximal das Nettoeinkommen abgesichert werden. Wer zahlt die Fixkostenbelastung, wenn die Patienten nicht behandelt werden können, oder den Praxisvertreter, falls ein Facharzt überhaupt so schnell verfügbar ist?
Die laufenden Praxiskosten, wie z. B. Miete, Personal-, Finanzierungs- und Leasingkosten, können mit dem Krankentagegeld nicht abgesichert werden. Hier greift eine Praxisausfallversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.
Unabhänig davon, ob Sie durch eine längere Krankheit oder durch einen Autounfall außer Gefecht gesetzt sind. Selbst bei behördlicher Anordnung einer Quarantäne wird geleistet.
Sie haben folgende Absicherungsmöglichkeiten
- Ertragsausfallversicherung: Es werden der entgangene Nettobetriebsgewinn und die fortlaufenden Betriebskosten im Schadensfall aufgefangen.
- Vollkostenversicherung: Es erfolgt die Absicherung sämtlicher fortlaufender Betriebskosten.
- Teilkostenversicherung: Bestimmte Kostenarten, wie beispielsweise nur Personal- oder Finanzierungskosten, werden abgedeckt.
- Vertreterkostenversicherung: Die Absicherung umfasst die Aufwendungen für die Beschäftigung einer qualifizierten Vertretung.