Bei einem Schadensfall durch einen Hund denken die meisten an den angeknabberten Schuh eines Besuchers oder die kleine Rauferei mit dem Nachbarshund, der dann am Ohr genäht werden muss. Hierbei handelt es sich um Schäden, die in der Regel nicht Ihre Existenz bedrohen.

MEDI GENO Assekuranz GmbH

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Berufs- und zulassungsrechtliche Angaben

Aber: Rutscht Ihnen die Leine aus der Hand und der Hund läuft auf die Straße und verursacht dabei einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, dann kann es richtig teuer werden. Das Unfallopfer erleidet bleibende Schäden und ist berufsunfähig – hier zahlt der Hundebesitzer!

Deshalb sollten Sie als Hundebesitzer Ihren Hund haftpflichtversichern. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht, denn der Hundehalter haftet für alle Schäden, die sein Liebling anrichtet, und das in unbegrenzter Höhe (§ 833 BGB).

Von der Haftpflichtversicherung werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Sollten Sie mit Ihrem Vierbeiner verreisen oder in einer gemieteten Immobilie wohnen, ist darauf zu achten, dass auch Mietschäden eingeschlossen sind. Dazu zählen nicht nur Mietsachschäden an Gebäuden, sondern auch Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels und Ferienwohnungen.

Folgende Leistungskriterien sind mit eingeschlossen:

N

Mietsachschäden an Mobilien und Immobilien

N

Auslandsaufenthalt weltweit

N

Ausfalldeckung

N

kein Leinenzwang

N

Mitversicherung von Welpen

N

Hüten durch fremde Personen (nicht gewerbsmäßig)

N

Teilnahme an Turnieren und Schauvorstellungen

N

Deckschäden

N

Versicherungsschutz in der Hundeschule

Datenschutz

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